Satzung des Kuratoriums

Satzung des Kuratoriums des Förderverein satt & schlau e.V. Köln

1. Der Förderverein satt & schlau e.V. Köln mit Sitz in Köln ist am 18. Februar 2013 errichtet und am 27.2.2013 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 17593 eingetragen worden.
Zurzeit ist Vorsitzender Dr. Werner Holzmayer, geb. 07.11.1959. Weitere Vorstandsmitglieder sind Karen Kleyboldt, geb. 11.9.1958, und Anna Warweg, geb. 11.3.1974.

2. Gemäß § 1 Satz 1 der Satzung des genannten Vereins verfolgt er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3. Gemäß § 1 Satz 2 der Satzung ist der Zweck des Vereins die Förderung der Jugendhilfe, welche insbesondere durch Übermittag- und Hausaufgabenbetreuung von Jugendlichen, durch das Angebot spezieller Lern- und Förderprogramme, durch die Beschaffung von Lernmaterial sowie durch die Gestaltung benötigter Räumlichkeiten und Einrichtungen verwirklicht wird. Dies wird vor allem durch die ideelle und finanzielle Förderung des Malteser Hilfsdienstes e.V. bei dem Projekt „satt & schlau“ gewährleistet.

4. Organe des Vereins sind gemäß § 6 der Satzung des Fördervereins die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

5. Der Vorstand des Vereins hat beschlossen, ein Kuratorium für diesen Verein zu errichten, allerdings ohne dies in der Satzung ausdrücklich zu verankern. Das Kuratorium soll aus Mitgliedern des Fördervereins bzw. aus Personen, die diesen Förderverein unterstützen wollen, gebildet werden. Das Kuratorium bildet keinen eigenen Verein, auch kein Vereinsorgan, sondern eine informelle Förderergemeinschaft.

6. Mitglied des Kuratoriums kann werden, wer sich dem Vorstand des Vereins gegen-über auf dessen Anfrage hin verpflichtet, für mindestens zwei Jahre jeweils einen Förderbeitrag in Höhe von 500 Euro (i.W. fünfhundert) im Fall von Privatpersonen sowie 1000 Euro im Fall von Unternehmen an den geförderten Verein zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: Volksbank Köln Bonn eG IBAN DE62 3806 0186 4940 0210 10. Stellt ein Kurator die Zahlungen ein, gleich aus welchem Grunde, verliert er die Kuratoreneigenschaft, kann jedoch jederzeit durch Wiederaufnahme seiner Zahlung erneut Kurator werden.

7. Das Kuratorium versammelt sich mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Vorstands des Fördervereins. Bei dieser Versammlung legt der Vorstand dem Kuratorium seine Förderkonzeption für das laufende und das kommende Geschäftsjahr vor und bespricht es mit dem Kuratorium. Das Kuratorium kann dazu seine Meinung äußern, Entscheidungen trifft aber der Vorstand allein bzw. die Mitgliederversammlung des Vereins. Inwieweit dem Kuratorium noch weitere Funktionen übertragen, Hervorhebungen und Rechte erteilt und verliehen werden, entscheidet der Vorstand des Vereins von Zeit zu Zeit bzw. aus gegebenem Anlass oder die Mitgliederversammlung des Vereins.

8. Besondere Rechte gegenüber dem Malteser Hilfsdienst e.V. oder gegenüber dem Förderverein satt & schlau e.V. Köln sind mit der Kuratoreneigenschaft nicht verbunden, insbesondere gibt es keine Gegenleistung. Dafür darf jeder Kurator damit rechnen, dass die von ihm geleisteten Förderbeiträge vollständig steuerlich abzugsfähig sind.

9. Jeder Kurator erhält diese Kuratoriumsverfassung und erkennt sie mit seinem Eintritt in das Kuratorium an.